Informationsbrief Dezember 2019

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Grundsteuerreform beschlossen
  3. Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
  4. Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
  5. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  6. Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an
  7. Arbeitnehmer
  8. Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
  9. Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen

Download: CGG-Informationsbrief-12-2019

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